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Pressemitteilung

„Missbrauch von Landtagsgeldern die Zweite?“

ÖDP-Anfrage: Flossen Landtagsgelder auch in Parteikassen? Die Vorgänge der letzten Wochen stellen nach Ansicht der ÖDP mit großer Wahrscheinlichkeit nicht den einzigen Missbrauch von Landtagsgeldern vor allem durch CSU-Mandatsträger dar: Es könnten Landtagsgelder auch auf andere Weise in Parteikassen umgeleitet worden sein, befürchtet die ÖDP. In einem Schreiben an Landtagspräsidentin Stamm möchten man das jetzt geklärt haben.

Bild: CSU-Kreisgeschäftsstelle

„Es besteht der Verdacht, dass aus Landtagsgeldern indirekt auch Parteiarbeit mit finanziert wird, nämlich dann, wenn Abgeordnetenmitarbeiter in Parteibüros sitzen und Stimmkreisbüro und Kreisverbandsbüro unter der gleichen Adresse und Telefonnummer laufen“, erklärt dazu der örtliche ÖDP-Vorsitzende Dr. Helmut Pix. Dass dem so ist, sei wohl ein offenes Geheimnis und in jedem Telefonbuch nachzulesen. Mit dem CSU-Kreisverbandsbüro in Landau sei dies im Übrigen auch im hiesigen Landkreis der Fall. Genau dieses Problem thematisiert der Parteienkritiker Herbert von Arnim in seinem Buch, das auch Auslöser der bisherigen Affäre war. Er belegt dabei, dass für Abgeordnete Arbeitsüberlassungsverträge mit der eigenen Parteigeschäftsstelle zugelassen sind. Dafür würden von der Landtagsverwaltung sogar Vertragsmuster bereitgestellt. Ganz offen zugegeben hat dies bereits ein früherer niederbayerischer Abgeordneter. In einer Presseveröffentlichung legte dieser jüngst dar, als Abgeordneter in der CSU-Geschäftsstelle eine Arbeitskraft mitfinanziert zu haben. Werden oder wurden also tatsächlich Parteiaufgaben durch Gelder aus dem Landtag finanziert? Was sagt dazu eigentlich der Gesetzgeber? In Artikel 8 des Abgeordnetengesetzes ist klar geregelt, dass Abgeordnete steuerfinanzierte Mitarbeiter nur zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit einsetzen dürfen. Von Parteiarbeit sei damit jedenfalls keine Rede, erläutert die ÖDP in ihrer Pressemitteilung. Die gute Ausstattung der Landtagsabgeordneten mit aus Steuergeldern finanziertem Personal sei also ausschließlich dazu da, die Parlamentsarbeit zu verbessern und nicht eine indirekte Parteifinanzierung zu ermöglichen. „Gleiche Adressen und identische Telefonnummern von Parteibüro und Stimmkreisbüro, wie an der örtlichen CSU-Geschäftsstelle, rechtfertigen da also schon kritische Nachfragen, was eine unzulässige Verquickung betrifft“, meint dazu die ÖDP. Man wisse zudem, dass dies kein Einzelfall sei. „Sollte sich das bewahrheiten, wäre das in unseren Augen eine illegale Parteienfinanzierung, die es zu ahnden gilt“, schreibt die ÖDP in ihrem Brief an Landtagspräsidentin Barbara Stamm und fordert Aufklärung auch durch den Landesrechnungshof. Die vom Bundesverfassungsgericht streng geregelte und begrenzte Parteienfinanzierung werde womöglich auf diese Weise umgangen. Nämlich dann, wenn Staatsgeld, das eigentlich dazu dienen soll, dem Abgeordneten mehr Unabhängigkeit zu verschaffen, für Parteiarbeit eingesetzt werde, heißt es in der ÖDP-Erklärung weiter. Wenn sich einzelne Parteien auf diesem Weg zusätzliche Finanzmittel verschaffen, wäre dies ein Regelverstoß im politischen Wettbewerb und somit nicht hinnehmbar. Das Ganze habe nichts mit Neid und Missgunst zu tun, sondern sei eine Frage von demokratischer Fairness und Chancengleichheit. Nicht umsonst werfe das Bundesverfassungsgericht, was die Ausstattung der Parteien mit Finanzmitteln betrifft, seit jeher einen sehr strengen Blick darauf.

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