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Pressemitteilung

„Mensch vor Wirtschaft auch beim Freihandel“

ÖDP-Appell an Grüne: „Bei CETA nicht umfallen wie Kretschmann!“ Das Nein des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren gegen das umstrittene Freihandelsabkommen CETA ist nach Ansicht der Landkreis-ÖDP "ein Ansporn, jetzt noch stärker politisch gegen TTIP und CETA vorzugehen nachdem der bayerische Rechtsweg ausgeschöpft ist“.

„Das letzte Woche verkündete gerichtliche Aus für ein bayerisches Volksbegehren gegen CETA ist für uns eine herbe Enttäuschung“, so Kreisvorsitzender Klaus Eschlwech in einer Presseerklärung seiner Partei. Man habe dazu auch im Landkreis Unterschriften gesammelt. Dass seinerzeit innerhalb weniger Stunden bayernweit weit mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt wurden, zeige einmal mehr die Betroffenheit der Menschen: „Sie wehren sich gegen unfairen Freihandel, der die Interessen internationaler Konzerne über die ihren stellt“, so Eschlwech. „CETA greift genauso wie TTIP in viele Lebensbereiche der Bürger ein“, ergänzt sein Stellvertreter Klaus Seufzger. In den Abkommen werde eine Schwächung von Arbeitnehmerrechten sowie die Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards in Kauf genommen. Vom Aushebeln einer demokratisch legitimierten ordentlichen Gerichtsbarkeit durch Konzernschiedsgerichte ganz zu schweigen. Rückblick: Auf Vorschlag der CSU wurde im Jahr 2013 die bayerische Verfassung um einen Artikel ergänzt, der es ermöglicht, der Staatsregierung Aufträge zu erteilen, wenn Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden. "Schon bei der ersten Anwendungsmöglichkeit, wenn es jetzt darum geht, die Macht internationaler Großkonzerne und die der EU in die Schranken zu weisen, erklärt das oberste bayerische Gericht, dass der neue Verfassungsartikel möglicherweise nicht grundgesetzkonform ist“, so ÖDP-Bundestagskandidat Klaus Seufzger kopfschüttelnd. Damit sei das Urteil eigentlich ein Debakel für die CSU. „Es wäre höchst pikant, wenn die CSU der Bevölkerung seinerzeit eine grundgesetzwidrige Norm zur Abstimmung untergejubelt hätte“. Verfassungsänderungen bedürfen in Bayern nämlich einer Volksabstimmung. Da brauche sich dann aber niemand mehr über Politikverdrossenheit zu wundern. Mit der Entscheidung habe der Gerichtshof also nicht nur das CETA Volksbegehren gestoppt, sondern auch die Verfassungsmäßigkeit der von der CSU initiierten Verfassungsänderung in Frage gestellt, worauf sich das Begehren stützte. Die ÖDP werde sich dennoch nicht davon abbringen lassen, für den Vorrang von Bürgerinteressen vor Geschäftsinteressen internationaler Großkonzerne zu kämpfen, kündigt Eschlwech an und appelliert an die Grünen, in den Ländern, in denen sie mitregieren, nicht wie Kretschmann umzufallen und CETA im Bundesrat abzulehnen. In Deutschland muss CETA durch den Bundestag und Bundesrat.
Noch sei im Übrigen das letzte Wort zum Freihandelsabkommen nicht gesprochen, so die ÖDP. In anderen Ländern Europas rege sich ebenfalls Widerstand: So erwarte man in den Niederlanden eine Volksabstimmung. Ein österreichisches Volksbegehren habe im dortigen Parlament bereits eine Debatte durchgesetzt und die belgische Wallonie drohe weiter mit einem Veto im nationalen Ratifizierungsverfahren.

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