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Pressemitteilung

„Gott mit dir du Land der Betonierer“

Landkreis-ÖDP ist enttäuscht - „Riecht nach politisch motiviertem Urteil“ „Da könnte man fast auf die Idee kommen, dass die Volksgesetzgebung systematisch ausgehebelt werden soll“, so Klaus Seufzger, ÖDP-Vertreter im örtlichen Aktionsbündnis. Die Initiative gegen den Flächenfraß ist am Dienstag vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gescheitert.

Zerstörung des Isartals durch ungehemmten Flächenfraß. Da helfen auch keine Alibikühe.

Das Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt!" wurde von der ÖDP mit auf den Weg gebracht. Es hatte zum Ziel, den Flächenfraß in Bayern massiv zu beschränken. Tatsache sei, dass derzeit jeden Tag 13 Hektar Bayern unter Asphalt und Beton verschwinden. „Pro Jahr  dürfte das ein Ammersee sein“, so Seufzger. „Das verändert unsere Bayerische Heimat in einer Weise, die nicht mehr länger hingenommen werden kann“. Besonders augenfällig werde dies auch in unserem Landkreis. Das Isartal bestehe bald nur noch aus Logistikhallen. Und damit nicht genug. Man sei erneut dabei, 100-Hektarweise Gewerbeflächen zu mobilisieren. Viele Bürgermeister würden glauben, in ihrer Gemeinde nur in bleibender Erinnerung zu bleiben, wenn sie ein monströses Gewerbegebiet auf eine grüne Wiese pflastern", so Seufzger. „Gott mit dir du Land der Betonierer“, werde hier wohl immer mehr zur Devise. „Für was eigentlich“, so die Frage von Karl Wolf, Kreisrat und ÖDP-Pressesprecher. Der Arbeitsmarkt vor Ort sei leergefegt. Arbeitnehmer aus halb Osteuropa mit prekären Arbeitsverhältnissen in hoher Konzentration bei uns im Landkreis zu versammeln, sei keine Lösung. Das schaffe langfristig mehr Probleme als Nutzen. Der Landkreis platze doch längstens aus allen Nähten. Und das nicht nur bei den Wohnungen.
Die kommunale Planungshoheit würde durch die Ziele des Begehrens unzulässig eingeschränkt, so das Gericht am Dienstag in seiner Begründung für die Ablehnung. Etwas, was man bei der ÖDP nicht nachvollziehen kann. Das sei an den Haaren herbeigezogen. Auch in anderen Bereichen, werde die Planungshoheit durch entsprechende Gesetze reguliert, so Seufzger. Es habe nichts mit Richterschelte zu tun, wenn man sich des Eindrucks nicht erwehren könne, dass es hier nach einem politisch motivierten Urteil rieche. Das Urteil ist ein Rückschlag aber auch Motivation, weiter gegen die fortschreitende Zerstörung unserer Kulturlandschaft zu kämpfen“, kündigt Seufzger an. Für ihn bleibe das ein politisches Herzensthema. "Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Zerstörung unserer Landschaften für die Rendite einiger Anleger ablehnt“. Im Übrigen  wundere es ihn nicht, wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits einmal selber Gegenstand eines Volksbegehrens war. Unter dem Titel „Macht braucht Kontrolle“ sollte in Bayern vor Jahren eine gerechtere Richterwahl eingeführt werden. In Bayern, würden die Verfassungsrichter nämlich immer noch mit einfacher Mehrheit bestimmt. Dass hier ein CSU dominierter Verfassungsgerichtshof immer öfter im Sinne des Innenministeriums entscheide, sei vor diesem Hintergrund zumindest nicht verwunderlich, so Seufzger abschließend.

Logistikhallen statt Wiesen und Felder prägen zunehmend das Isartal

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