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Pressemitteilung

Bei Volksbegehren keine Briefwahl, aber!

Was machen Kranke oder auswärts wohnende Studierende? Ab kommenden Donnerstag läuft in Bayern das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. „Ich bin während der 14 Tage nicht da, weil ich zum Beispiel auswärts studiere“. Eine Frage die sich nicht wenige stellen. Welche Möglichkeiten es hier gibt, das erläutern jetzt die Koordinatoren des lokalen Unterstützerkreises.

Mit einem solchen Eintragungsschein kann man seine Unterstützungsunterschrift in jedem bayerischen Rathaus leisten.

Sie weisen in der Pressemitteilung darauf hin, dass eine Unterstützung von zuhause aus, ähnlich der Briefwahl, bei einem Volksbegehren nicht vorgesehen ist. Man müsse persönlich mit Personalausweis im Rathaus erscheinen und sich in die dort ausliegenden Listen eintragen. „Eigentlich nicht einzusehen, dass die Bürger bei der Volksgesetzgebung schlechter gestellt sind als bei der Wahl von Parteien“, so die Volksbegehrensbeauftragten bedauernd. Das könne man vor Ort aber leider nicht ändern. Besonders betroffen dürften hier Studentinnen und Studenten mit auswärtigem Nebenwohnsitz sein. Hier gebe es aber einen Ausweg: „Wer nämlich aus beruflichen oder sonstigen wichtigen Gründen, infolge Krankheit oder körperlicher Behinderung den Eintragungsraum im Heimatort nicht aufsuchen kann", so Klaus Seufzger unter Hinweis auf die Landeswahlordnung, „kann einen Eintragungsschein beantragen und mit diesem in jedem bayerischen Rathaus das Volksbegehren unterstützen". Diesen Eintragungsschein könne man formlos per Post, Mail oder Fax, bei der Gemeindeverwaltung des ersten Wohnsitzes beantragen. Was nicht geht ist eine telefonische Anforderung. Auf der Internetseite volksbegehren-artenvielfalt.de ist ein „Rathausfinder“ integriert, womit man problemlos Adresse und Öffnungszeiten aller bayerischen Rathäuser ermitteln kann. Auch für Krankheitsfälle gebe es Abhilfe: Wer versichert, dass er während des Eintragungszeitraums gesundheitlich so angeschlagen ist, dass er kein Rathaus aufsuchen kann, darf zur Unterzeichnung eine Hilfsperson beauftragen, die stellvertretend im Eintragungsraum unterschreibt. Auch hierfür braucht man den bei der Stadt oder Gemeinde erhältlichen Eintragungsschein. Es wird empfohlen, egal aus welchen Gründen, den diesen bereits in den nächsten Tagen im zuständigen Rathaus zu beantragen. Im Übrigen sollte man  immer, den Ausweis parat zu haben.

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